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Anwendbarkeit des Übernahmegesetzes auf den Erwerb eigener Aktien

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2001/164wbl 2001, 239 Heft 5 v. 20.5.2001

§§ 65, 192 AktG; §§ 2, 4, 82 BörseG; Art 7, 20 Abs 2, 83 Abs 2, 133 Z 4, 144 B-VG; Art 6 EMRK; Art 5 StGG; §§ 1, 2, 4 ff, 28, 29, 30, 31, 33, 34, 35 ÜbG; Üb-GebO:

Das Übernahmegesetz gilt auch für Angebote zum Erwerb von eigenen Aktien, die seitens einer AG zur Einziehung zwecks nachfolgender Kapitalherabsetzung gemacht werden.

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