d) Art 90/1 EG (früher Art 95/1 EG-V):
EuGH 15. 3. 2001, Rs C-265/99 (Kom/Frankreich)
Eine Steuer ist nur dann mit Art 95 EG-V vereinbar, wenn jeder Verdacht einer Höherbelastung gleichartiger eingeführter Waren ausgeschlossen ist (Urteil Dounias, Rdn 41 mwN).