Art 28, 87 und 88/3 EG (früher Art 30, 92 und 93/3 EG-V):
EuGH 13. 3. 2001, Rs C-379/98 (PreussenElektra AG/Schleswag AG)
Das seit 1990 mehrfach geänderte deutsche StromeinspeisungsG verpflichtet Energieversorgungsunternehmen, Strom aus erneuerbaren Quellen zu festen Mindestpreisen abzunehmen. Über die Frage, ob es sich dabei um eine Beihilfe handelt, erkannte der EuGH über Vorlage zu Recht: