b) Art 13 und 71/1 der VO (EWG) Nr 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf AN und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern:
EuGH 15. 3. 2001, Rs C-444/98 (R.J. de Laat)
Ein Grenzgänger, der arbeitslos wurde, wurde von seinem alten AG weiterhin teilzeitbeschäftigt. Im Streit über die Frage der Zuständigkeit für die Leistungen bei Arbeitslosigkeit erkannte der EuGH über Vorlage zu Recht: