Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzungen fest:
EuG 31. 1. 2001, Rs T-331/99 (Mitsubishi HiTec Paper Bielefeld GmbH)
Die Marke „Giroform“ für einen Satz von Papieren, die einen Durchschreibesatz entsprechend dem früheren Kohlepapier bilden und die von Druckereien zu Lieferscheinen, Auftragsbestätigungen udgl weiterverarbeitet werden, ist nicht zulässig: