b) Art 17 und 18 EG (früher Art 8 und 8a EG-V); Erklärung der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland über die Bestimmung des Begriffs Staatsangehörige, die der Schlussakte des Vertrages über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zu den Europäischen Gemeinschaften beigefügt ist (ABl L 73/72, 196, iF ABl C 23/19 83, 1) und Erklärung Nr 2 zur Staatsangehörigkeit eines MS, die der Schlussakte des Vertrages über die Europäische Union beigefügt ist (ABl C 191/19 92, 98):