a) Art 10, 28, 43 und 49 EG (früher Art 5, 30, 52 und 59 EG-V):
EuGH 1. 2. 2001, Rs C-108/96 (Dennis Mac Quen ua - Grandvision Belgium SA)
Der belgischen Tochter einer britischen Gesellschaft und vier ihrer Angestellten wurde in einem Strafverfahren vorgeworfen, in ihren Geschäften für Sehhilfen auch das Sehvermögen der Kunden überprüft zu haben, was nach belgischem Recht den Augenärzten vorbehalten ist. Optikern ist in Belgien nur gestattet, die nötige Hilfe anzubieten, damit der Kunde selbst sein Sehvermögen feststellen kann.