Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzungen fest:
EuGH 30. 11. 2000, Rs C-384/99 (Kom/Belgien)
Belgiens durch nicht rechtzeitige Umsetzung der Art 5 zusammen mit Anh I und III der RL 97/33/EG des EP und des Rates vom 30. Juni 1997 über die Zusammenschaltung in der Telekommunikation im Hinblick auf die Sicherstellung eines Universaldienstes und der Interoperabilität durch Anwendung der Grundsätze für einen offenen Netzzugang, indem es