Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzungen fest:
EuGH 12. 12. 2000, Rs C-435/99 (Kom/Portugal)
Portugals durch nicht rechtzeitige Übermittlung der nach verschiedenen UmweltRL erforderlichen Berichte iF des Art 2/1 der RL 91/692/EWG des Rates vom 23. Dezember 1991 zur Vereinheitlichung und zweckmäßigen Gestaltung der Berichte über die Durchführung bestimmter UmweltRL.