Art 9/4+6 der VO (EG) Nr 384/96 des Rates vom 22. Dezember 1995 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern:
EuG 29. 11. 2000, Rs T-213/97 (Eurocoton ua)
1. Wenn eine VO zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls unstreitbar ein anfechtbares Rechtshandeln nach Art 173 EG-V darstellt, gestattet dies noch nicht den Schluss (das Urteil spricht irrigerweise von „Umkehrschluss“), dass auch die Weigerung zur Verabschiedung einer solchen VO nach Art 173 anfechtbar ist.