Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzungen fest:
EuGH 23. 11. 2000, Rs C-319/99
- Frankreichs durch Nichtumsetzung der RL 95/47/EG des EP und des Rates vom 24. Oktober 1995 über die Anwendung von Normen für die Übertragung von Fernsehsignalen.Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzungen fest:
EuGH 23. 11. 2000, Rs C-319/99
- Frankreichs durch Nichtumsetzung der RL 95/47/EG des EP und des Rates vom 24. Oktober 1995 über die Anwendung von Normen für die Übertragung von Fernsehsignalen.