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4. Gerichtsstand und Vollstreckung

RechtsprechungEuroparechtwbl 2001/13wbl 2001, 32 Heft 1 v. 20.1.2001

Art 17/1 des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher E in Zivil- und Handelssachen:

EuGH 9. 11. 2000, Rs C-387/98 (Coreck Maritime GmbH)

Eine Gerichtsstandsvereinbarung in einem Seefrachtvertrag bezeichnete für Streitigkeiten daraus die Gerichte jenes Landes als zuständig, „in dem der Verfrachter seinen Hauptsitz hat“.

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