a) Art 14/1/a der VO (EWG) Nr 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern:
EuGH 9. 11. 2000, Rs C-404/98 (Josef Plum)
Über die Sozialversicherungspflicht für AN eines niederländischen Tochterunternehmens in den Niederlanden, das mit seinen sowohl dort als auch in Deutschland wohnhaften AN Bauaufträge ausschließlich in Deutschland (dem Sitz seiner Mutter) ausführte, erkannte der EuGH zu Recht: