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Vormännerhaftung bei Gesellschafterkonkurs

RechtsprechungHandels- und Gesellschaftsrechtwbl 2001/350wbl 2001, 583 Heft 12 v. 10.12.2001

§§ 66 f GmbHG:

Das Erfordernis der Ausschließung des säumigen Gesellschafters vor Inanspruchnahme der Haftung der Vormänner entfällt auch in der besonderen Konstellation nicht, in der im Konkurs der Gesellschaft als auch jenem des Gesellschafters derselbe Masseverwalter bestellt ist.

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