b) Art 2/1, 4/1+2, 13/B/d/5, 17, 19/1+2 der Sechsten RL 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der MS über die Umsatzsteuern: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage:
EuGH 27. 9. 2001, Rs C-16/00 (Cibo Participations)
Der Kl, einer Dachgesellschaft zur Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen, wurden von ihrer Muttergesellschaft Fachkräfte für einen Pauschalsatz von 0,5 % ihres Umsatzes zur Verfügung gestellt, die diese bei ihren Tochtergesellschaften einsetzte.