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Zur Reichweite der Notariatsaktspflicht bei Abtretung von Geschäftsanteilen

RechtsprechungHandels- und Gesellschaftsrechtwbl 2001/351wbl 2001, 585 Heft 12 v. 10.12.2001

§ 76 Abs 2 GmbHG:

Wird zum Notariatsakt in einer formlosen Nebenabrede zusätzlich ein weiterer Kaufpreis für den Erwerb eines Geschäftsanteiles vereinbart, so liegt darin keine Verletzung der Formvorschrift des § 76 Abs 2 GmbHG, die die Nichtigkeit des Geschäfts nach sich zöge.

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