d) Art 5/1+3, 13/B/b und 13/C/a der Sechsten RL 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der MS über die Umsatzsteuern: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage:
EuGH 4. 10. 2001, Rs C-326/99 (Stichting Goed Wonen)
1. Nach Art 5/1+3 können nur solche Übertragungen dinglicher Rechte, die ein Nutzungsrecht an Grundstücken geben, als Lieferungen körperlicher Gegenstände behandelt werden. Der Begriff der Übertragung umfasst daher die Begründung des dinglichen Rechts (Urteil Van Tiem).