Art 34 und 40 EGKS-V; Art 233 EG (früher Art 176 EG-V):
EuG 10. 10. 2001, Rs T-171/99 (Corus UK Ltd)
Die Kl hatte Zinsen für den Betrag, den die Kom wegen einer Herabsetzung des Bußgeldes durch das EuG zurückzahlen musste, begehrt. Sie hatte ihren Hauptantrag auf Art 40 EGKS-V über den Schadenersatz bei Amtsfehlern gestützt. Der Hilfsantrag war auf Art 34 EGKS-V gestützt worden, demzufolge die Kom die sich aus einem Nichtigkeitsurteil ergebenden Maßnahmen zu ergreifen hat. Tut sie dies nicht, kann auf Schadenersatz geklagt werden.