Anwendbarkeit der EG-VO über den Schutz der finanziellen Interessen der EG auf dem Gebiet der gemeinsamen Agrarpolitik, Vorwegnahme eines Beweisergebnisses (antizipierende Beweiswürdigung)
Anwendbarkeit der EG-VO über den Schutz der finanziellen Interessen der EG auf dem Gebiet der gemeinsamen Agrarpolitik, Vorwegnahme eines Beweisergebnisses (antizipierende Beweiswürdigung)