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Konkursantrag gegen Arbeitgeber kein Entlassungsgrund

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2000/287wbl 2000, 421 Heft 9 v. 20.9.2000

§ 27 Z 1 AngG; § 70 Abs 1 KO:

Stellt der Arbeitnehmer wegen rückständiger Entgeltforderungen einen Konkursantrag gegen seinen Arbeitgeber, handelt er weder pflichtwidrig noch schuldhaft. Eine Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit ist daher nicht begründet.

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