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Europarecht: Das Neueste auf einen Blick

Aufsätzewbl 2000, 401 Heft 9 v. 20.9.2000

1. Außenwirtschaft

a) Datenschutz

In der 1998 in Kraft getretenen EG-DatenschutzRL1)1)RL 95/46/EG , ABl L 281/95, 31; dazu Schild, EuZW 1991, 745 und 1996, 549 sowie Souhrada-Kirchmayer, JBl 1995, 147. ist auch ein Außenschutz vorgesehen: Nach ihrem Art 26/1 können Daten nur dann in Drittländer ausgeführt werden, wenn der Betroffene seine Einwilligung gibt oder die Übermittlung für die Erfüllung eines von ihm geschlossenen Vertrags erforderlich ist. Weiters gestattet Art 26/2 die Ausfuhr von Daten in ein Land mit unzureichendem Schutzstand, wenn dieser Schutz durch eine Vereinbarung zwischen Aus- und Einführer gewährleistet ist.

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