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Sicherung des Verfalls als Tatbestandsmerkmal entfällt bei Beschlagnahme nach GlücksspielG

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2000/268wbl 2000, 388 Heft 8 v. 20.8.2000

§ 53 GSpG; § 39 Abs 1 VStG:

Der Unterschied zu § 39 Abs 1 VStG besteht darin, dass die Wendung „Zur Sicherung des Verfalls“ in § 53 Abs 1 GSpG (wie sich aus den Erl ergibt bewusst) nicht enthalten ist, sodass die nach der Rsp erforderliche Prüfung, ob die Sicherung des Verfalls überhaupt geboten ist, entfallen kann.

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