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Mutterschutz und einvernehmliche Auflösung

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2000/252wbl 2000, 375 Heft 8 v. 20.8.2000

§ 7 Abs 5 AuslBG; § 10 Abs 1 und 7, § 11, § 15 Abs 4 MSchG:

Eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit einer Arbeitnehmerin, die dem Mutterschutzgesetz unterliegt, bedarf zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dieses Formgebot gilt solange wie der Kündigungs- und Entlassungsschutz, also im Falle eines Karenzurlaubes bis vier Wochen nach seinem Ablauf.

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