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MarkenRL, zur Wechselbeziehung zwischen Unterscheidungskraft und Verwechslungsgefahr, selbst hohe Unterscheidungskraft entbindet nicht vom positiven Nachweis der Verwechslungsgefahr (Präzisierung der E wbl 1998, 34-Sabèl)

RechtsprechungEuroparechtwbl 2000/236wbl 2000, 366 Heft 8 v. 20.8.2000

Art 4 Abs 1 Buchstabe b, 5 Abs 1 Buchstabe b, 5 Abs 2 Erste RL 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS über die Marken (MarkenRL):

Art 5 Abs 1 Buchstabe b der MarkenRL kann nicht dahin ausgelegt werden, dass,

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