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Eingriff in den Privatbereich durch als Privatpost getarnte Werbesendung

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2000/224wbl 2000, 337 Heft 7 v. 20.7.2000

§ 16 ABGB; § 1 UWG:

Aus § 16 ABGB, der die Persönlichkeit als Grundwert anerkennt, wie aus anderen durch die Rechtsordnung geschützten Grundwerten (zB § 8 EMRK) wird das jedermann angeborene Persönlichkeitsrecht auf Achtung seines Privatbereichs und seiner Geheimsphäre abgeleitet. Entscheidend für den jeweiligen Schutz ist eine Güter- und Interessenabwägung.

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