a) Art 87/1, 88/1+3 EG (früher Art 92/1, 93/1+3 EG-V):
EuG 10. 5. 2000, Rs T-46/97 (SIC - Sociedade Independiente de ComunicacÄo SA)
Über die Beschwerde eines über Werbeeinnahmen betriebenen Fernsehkanals gegen angebliche Beihilfen an die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt Portugals RTP entschied die Kom am 7. November 1996, die angeführten Maßnahmen stellten keine Beihilfen iS des Gemeinschaftsrechts dar.