a) Art 230/4 EG (früher Art 174/4 EG-V):
EuGH 23. 5. 2000, Rs C-106/98 P (Comité d'entreprise de la Société francaise de production ua)
Mit Urteil T-189/97 hatte das EuG den ANvertretern eines beihilfeempfangenden Unternehmens das Klagerecht wegen fehlender individueller Betroffenheit abgesprochen. Sie seien nicht auf Grund besonderer, sie aus dem Kreis anderer heraushebender Umstände berührt und in einer dem Empfänger der E vergleichbaren Weise hervorgehoben.