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Schicksal eines Unterlassungsanspruches bei Zusammenschlüssen nach § 23 UmgrStG

RechtsprechungHandels- und Gesellschaftsrechtwbl 2000/186wbl 2000, 289 Heft 6 v. 20.6.2000

§ 23 UmgrStG:

Ein Zusammenschluss nach § 23 UmgrStG bewirkt keine Gesamt- sondern bloß Einzelrechtsnachfolge.

Der Vermögensüberträgerin als Titelgläubigerin zustehende Unterlassungsansprüche sind daher von einem solchen Vorgang nicht notwendig erfasst.

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