Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzungen fest:
EuGH 23. 3. 2000, Rs C-327/98 (Kom/Frankreich)
3. Frankreichs durch Nichtumsetzung der Art 9-12 der RL 93/15/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Harmonisierung der Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke.