Art 2/1, 6, 9, 12 des am 12. September 1963 in Ankara unterzeichneten und durch den Beschluss 64/732/EWG des Rates vom 23. Dezember 1963 im Namen der Gemeinschaft geschlossenen, gebilligten und bestätigten Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der EWG und der Türkei; Art 37 und 39/1 des am 23. November 1970 in Brüssel unterzeichneten und durch die VO (EWG) Nr 2760/72 des Rates vom 19. Dezember 1972 geschlossenen, gebilligten und bestätigten Zusatzprotokolls; Art 3/1 des Beschlusses 3/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit der MS der EG auf die türkischen Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige: