Art 1/1, 2/1, 5/4, 27/1, 28/3 des Übereinkommens von Brüssel vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher E in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ):
EuGH 28. 3. 2000, Rs C-7/98 (Dieter Krombach)
Ein deutscher Staatsbürger wurde in Frankreich in Abwesenheit zu einer Strafe und zu Schadenersatz verurteilt. Da er selbst nicht anwesend war, wurde sein Anwalt von der Verteidigung ausgeschlossen.