c) Art 1/1, 4, 11/1-3+5, 12, 13 und 16 der RL 90/220/EWG des Rates vom 23. April 1990 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt:
EuGH 21. 3. 2000, Rs C-6/99 (Association Greenpeace France ua)
Über die Frage nach dem Handlungsspielraum der MS im Rahmen der RL 90/220 beim Inverkehrbringen genetisch veränderten Saatgutes erkannte der EuGH zu Recht: