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GmbH und Währungsumstellung - Hinweise für die Praxis......*)*) Vgl dazu die E OGH 11. 11. 1999, 6 Ob 240/99h, abgedruckt in diesem Heft auf S 236.

Aufsätzevon Ao. Univ.-Prof. Dr. Peter Maderwbl 2000, 193 Heft 5 v. 20.5.2000

Deskriptoren: Anpassung GmbH-Gesellschaftsvertrag; Euro; Kapitalerhöhung; Stimmrecht; Treuepflicht; Währungsumstellung.

EG-V: Art 102a - 109m; 1. Euro-VO; 2. Euro-VO; 1. Euro-JuBeG; GmbHG: §§ 39, 49, 50.

I. Vorbemerkungen und Rechtsgrundlagen

Die Einführung der neuen, einheitlichen Europawährung, an der 11 Staaten beteiligt sind, mit dem 1. 1. 1999 (Stufe 3a der Wirtschafts- und Währungsunion) ist im praktischen Leben bisher noch wenig spürbar (wenn auch etwa -Bankkonten bereits möglich sind und von den Banken auch angeboten werden). Die österreichischen Unternehmen sollten allerdings bereits mit der Entwicklung von Strategien zur Währungsumstellung begonnen haben1)1)Vgl zur Währungsumstellung aus vorwiegend betriebswirtschaftlicher Sicht etwa Hager/Hager, Handbuch Euro-Umstellung in allen Unternehmensbereichen (MANZ Professionelle Praxis Lösungen 1999 [auch als elektronisches Informationssystem auf CD-ROM]); Tichy, Der Euro und die Umstellungserfordernisse in den Unternehmungen, ecolex 1998, 96; Eberhartinger/Eberhartinger/Hirschler, Euro-Handbuch: Rechnungswesen, Steuern und Recht - Die Umstellung in der Praxis (1999); Däubler, Der Euro im Betrieb (1998); Bruckner et al. (Hrsg), Euro- Handbuch für Unternehmen in Österreich (1998); Heinl (Hrsg), Euro-Handbuch für Unternehmen (1998). . Der Handlungsbedarf erstreckt sich von den Bereichen Rechnungswesen, Zahlungsverkehr, Controlling bis hin zu Marketing, Preispolitik, Vertriebsorganisation uvm2)2)Die Finanzämter verbuchen bis 31. 12. 2001 in S; -Zahlungen (unbare Entrichtung) und -Erklärungen sind aber möglich (die Formulare enthalten nunmehr ein Feld, in dem die Währung angegeben werden muss). Die Sozialversicherungsträger verwenden (aktueller Stand) bis Ende 2001 nur den Schilling..

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