b) Art 13/B/b letzter Satz der Sechsten RL 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der MS über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage:
EuGH 3. 2. 2000, Rs C-12/98 (Far)
Über die Frage, ob die ggst Bestimmung es den MS gestattet, die Vermietung von Grundstücken grundsätzlich der MwSt zu unterwerfen und nur Vermietungen für Wohnzwecke auszunehmen, erkannte der EuGH zu Recht: