Art 1 Abs 1 RL 77/187/EWG ; § 68 Abs 2 lit g Gemeinde-VBG Kärnten:
Kündigt eine Gemeinde eine Reinigungskraft, weil sie die Reinigungsarbeiten von einer Fremdfirma durchführen lässt, liegt eine Organisationsänderung vor, die die Kündigung notwendig macht.
Im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des EuGH, wonach die Identität der Dienstleistungen allein keinen Schluss auf einen Betriebs(teil)übergang erlaubt, besteht kein Anlass, eine Vorabentscheidung einzuholen.