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Arbeitskräfteüberlassung - unwirksame Befristung

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2000/59wbl 2000, 84 Heft 2 v. 20.2.2000

§ 11 Abs 1 Z 1 und 4 AÜG; § 10 Abs 2 MSchG:

Die Vereinbarung einer Befristung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende eines Auftrages mit einem Kunden des Arbeitgebers (hier: Arbeitskräfteüberlasser) ist jedenfalls im Geltungsbereich des AÜG unwirksam.

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