Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzungen fest:
EuGH 11. 11. 1999, Rs C-315/98 (Kom/Italien)
Italiens durch Nichtumsetzung der RL 95/21/EG des Rates vom 19. Juni 1995 zur Durchsetzung internationaler Normen für die Schiffssicherheit, die Verhütung von Verschmutzung und die Lebens- und Arbeitsbedingungen an Bord von Schiffen, die Gemeinschaftshäfen anlaufen und in Hoheitsgewässern der MS fahren (Hafenstaatkontrolle)