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Absolute Wirkung eines gesellschaftsvertraglichen Vorkaufsrechts

RechtsprechungHandels- und Gesellschaftsrechtwbl 2000/383wbl 2000, 575 Heft 12 v. 20.12.2000

§ 1072 ff ABGB; § 76 Abs 2 GmbHG:

Ein auf die Übertragung von Geschäftsanteilen bezogenes gesellschaftsvertragliches Vorkaufsrecht der übrigen Gesellschafter ist als absolutes Verfügungsverbot zu qualifizieren, das erst durch Verzicht oder Nichtausübung erlischt.

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