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Keine Verschwiegenheitspflicht bei unlauteren Geschäftspraktiken

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2000/380wbl 2000, 572 Heft 12 v. 20.12.2000

§ 27 Z 1 AngG:

Wenn es um die Aufdeckung strafrechtlich relevanter Umstände geht, ist ein Arbeitnehmer auch zur Erstattung einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber berechtigt. Nur haltlose und subjektiv unbegründete Anschuldigungen bilden den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit.

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