Art 81 und 234 EG (früher Art 85 und 177 EG-V):
1. Ist Art 85 Abs 1 EG-V (nunmehr Art 81 EG) auch auf Kaufvereinbarungen anwendbar, bei denen über mehrere Jahre hinweg der Kaufgegenstand zu einem „Listenpreis“ vom Käufer abgerufen und bezahlt werden soll, jedoch - nahe dem Gesamtbedarf des Käufers liegende - jährliche Mindestmengen mit einer bestimmte Schwankungsbreite vorgegeben werden?