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9. Soziale Sicherheit

RechtsprechungEuroparecht......*)wbl 2000/377wbl 2000, 570 Heft 12 v. 20.12.2000

Art 39 EG (früher Art 48 EG-V):

EuGH 26. 9. 2000, Rs C-262/97 (Robert Engelbrecht)

In den Niederlanden erhält jeder Ehegatte eine Rente in gleicher Höhe, auch wenn ein Ehepartner niemals berufstätig war. Im Gegenzug wird jedoch die Rente des anderen Ehepartners im gleichen Ausmaß gekürzt.

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