a) Art 1/2+5, 2/1, 4/1, 5/1+2, 6/2 und Anh III der RL 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten:
EuGH 19. 9. 2000, Rs C-287/98 (Linster)
Aus Anlass der Enteignung von Grundstücken zum Bau der Saarautobahn brachten die vormaligen Eigentümer dieser Grundstücke vor, für den Autobahnbau sei eine UVP Voraussetzung gewesen. Im Rechtsstreit darüber kam es zur Vorlage an den EuGH, der zu Recht erkannte: