b) Art 13/A/1/c der Sechsten RL 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der MS über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage:
EuGH 14. 9. 2000, Rs C-384/98 (D./W.)
Nach Art 13/A/1/c der 6. MwSt-RL sind Heilbehandlungen im Rahmen der von dem betreffenden MS umschriebenen ärztlichen und arztähnlichen Tätigkeiten von der MwSt befreit.