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Zur marktschreierischen Anpreisung; Irreführung durch Übertreibung*)*)Vgl dazu auch die E OGH 25. 5. 2000, 8 Ob 295/99m, abgedruckt in diesem Heft auf S 526.

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2000/350wbl 2000, 531 Heft 11 v. 20.11.2000

§ 2 UWG, Salzburger Schischul- und SnowboardschulG:

Eine marktschreierische Anpreisung liegt nur dann vor, wenn sie sogleich als Übertreibung aufgefasst und damit von jedermann unschwer auf ihren tatsächlichen Gehalt zurückgeführt wird, welcher deutlich erkennbar nicht in einer ernst zu nehmenden Tatsachenbehauptung, sondern in einer ohne Anspruch auf Glaubwürdigkeit auftretenden reklamehaften Übertreibung liegt.

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