Art 13/2 der RL 86/653/EWG des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der MS betreffend die selbständigen Handelsvertreter:
EuGH 13. 7. 2000, Rs C-456/98 (Centrosteel Srl/Adipol GmbH)
Im Urteil Bellone hatte der EuGH festgestellt, dass nach der ggst RL die Gültigkeit eines Handelsvertreter-Vertrags ausschließlich von dessen Schriftform abhängig gemacht werden kann. Ob der Vertreter nach dem italienischen Gesetz 204/85 in das Handelsvertreterverzeichnis eingetragen ist, sei hingegen unbeachtlich.