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Ausgeübte Funktion (Rechtsstellung) als Erfordernis für Bezeichnung „Gewerblicher Architekt“

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2000/322wbl 2000, 484 Heft 10 v. 20.10.2000

§§ 38 Abs 2, 40, 204 Abs 2 Z 1 lit a GewO:

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