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Sanierung von Generalversammlungsbeschlüssen

RechtsprechungGesellschaftsrechtwbl 1999/226wbl 1999, 324 Heft 7 v. 20.7.1999

§§ 34, 41 Abs 1 GmbHG; § 228 ZPO:

Ein Verfahren nach § 41 GmbHG ist für wirkungslose Generalversammlungsbeschlüsse zwar zulässig, aber nicht notwendig. Die Nichtigkeit soll mit Feststellungsklage gem § 228 ZPO geltend gemacht werden.

Absolut nichtige (wirkungslose) Generalversammlungsbeschlüsse sind durch spätere mängelfreie Gesellschafterbeschlüsse nicht sanierbar.

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