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Verweigerung unzulässiger Überstunden kein Entlassungsgrund

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 1999/191wbl 1999, 275 Heft 6 v. 20.6.1999

§ 1162 ABGB; § 27 AngG; §§ 6, 7, 20 AZG:

Auch wenn eine Pflicht zur Überstundenarbeit vereinbart wurde, braucht sie der Arbeitnehmer nur in den Grenzen des AZG leisten. Verweigert er unzulässige Mehrarbeit, setzt er keinen Entlassungsgrund.

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