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Exekution auf das Kaduzierungsrecht einer GmbH

RechtsprechungGesellschaftsrechtwbl 1999/193wbl 1999, 275 Heft 6 v. 20.6.1999

§§ 66f GmbHG; §§ 294, 331, 333 EO:

GmbH-Gläubiger können die gem §§ 67, 68 und 70 GmbHG der Gesellschaft eingeräumten Rechte auf exekutivem Weg durchsetzen.

Die einer GmbH aufgrund der §§ 67 und 68 GmbHG zustehenden Rechte auf Kaduzierung und Verwertung von Geschäftsanteilen sind als Vermögensrechte, die einer Exekution gem § 331 EO zugänglich sind, zu qualifizieren.

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