Art 2/1+10, 3/1, 4, 8/1, 9/1, 22 und Anh I der RL 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln:
EuGH 11. 3. 1999, Rs C-100/96 (British Agrochemicals Association Ltd)
In einem Streit über die seit 1994 in Großbritannien gültigen Vorschriften, denen zufolge Pflanzenschutzmittel nur in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn hiefür eine Genehmigung erteilt wurde oder sie einem genehmigten Mittel völlig gleichen (was auch bedeutet, daß es und seine Bestandteile vom selben Hersteller stammen), gab der EuGH der genannten RL folgende Auslegung: